Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
aus gesetzlichen Gründen dürfen wir Patienten nicht über verschreibungspflichtige Medikamente informieren. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG, § 10 Abs. 1) schreibt vor: „Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.“
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