Nachfolgend stellen wir Ihnen öffentlich zugängliche Informationen zum
Selektivvertrag AllergoOne zur Verfügung.
Informationen zum Selektivvertrag AllergoOne
Seit dem 01.07.2025 besteht zwischen der Techniker Krankenkasse und den Berufsverbänden BVDD, BV HNO, BVKJ und BdP der erste facharztübergreifende Selektivvertrag ‚AllergoOne‘ zur Förderung der Allergologie. Eingeschriebene Ärztinnen und Ärzte, die Versicherte mit einer Allergie auf Baumpollen, Gräser, Hausstaubmilben, Bienen- oder Wespengift neu auf eine spezifische Immuntherapie einstellen, können hierfür eine extrabudgetäre Vergütung erhalten.
Hinzu kommt, dass die für den Vertrag notwendigen Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmen nicht nur eine wirtschaftliche Versorgung ermöglichen, sondern auch die Finanzierbarkeit der GKV unterstützen.1 Den im Rahmen der wirtschaftlichen Versorgung geschlossenen Rabattverträge ist auch ALK beigetreten. Somit kann unter Berücksichtigung der Teilnahmevoraussetzungen bei der Verordnung von GRAZAX®, ITULAZAX® und ACARIZAX® die besondere Förderung in Anspruch genommen und extrabudgetär abgerechnet werden.
Als innovatives und forschendes Unternehmen im Bereich der Allergie-Immuntherapie (AIT) begrüßen wir es ausdrücklich, dass mit AllergoOne die AIT-Versorgung und Therapieadhärenz besonders gefördert wird.
Weiterführende Informationen zum Selektivvertrag erhalten Sie in den internen Bereichen der teilnehmenden Berufsverbände.
| BV HNO | |
| BVDD | |
| BdP | |
| BVKJ |
1. BdP Pressemitteilung 05.08.2025. https://www.pneumologenverband.de/aktuelles/news/selektivvertrag-allergoone--3494
